Der Blitz im Straßenverkehr – fast alle Auto Fahrenden haben ihn schon mal gesehen und mussten, wenn der Blitz auf das eigene Fahrzeug gerichtet war, anschließend mehr oder weniger tief in die Tasche greifen und durften in Einzelfällen eine Zeitlang nicht mehr fahren.
Die Radarmessstellen werden immer unauffälliger und überraschen die Betroffenen vor Krankenhäusern, Altenheimen, Kindertagesstätten, Schulen und anderen Stellen mit erhöhter Unfallgefahr.
Eine ganze Industrie versucht seit Jahrzehnten, mit immer neueren technischen Geräten vor diesen Messstellen zu warnen. Gemessen wird mit Radar, mit Laser oder mit Lichtschranken. Radarwellen können aus mittlerer Entfernung registriert werden, Laser werden nur bei Sichtverbindung erkannt, Lichtschranken sind vollkommen „unsichtbar“, weil sie keine Signale in die Umgebung schicken. Diese Geräte sind deshalb nicht zu 100 Prozent zuverlässig.
Es gibt Geräte zur Übermittlung von Blitzer-Standorten an die Datenbank einer Community, die wiederum allen anderen am Verkehr teilnehmenden Besitzern derselben Geräteart die Standorte melden, sobald sie sich ihnen nähern. Zuverlässig ist das allerdings ebenfalls nicht, denn hierbei ist die lückenlose Mithilfe aller Mitglieder dieser Community erforderlich, die bei jeder entdeckten Messstelle sofort einen Knopf drücken müssen, um die Meldung abzusetzen.
Aber alle diese Überlegungen und technischen Lösungen sind ohnehin wertlos, denn rechtlich ist es grundsätzlich nicht erlaubt, während der Fahrt ein Gerät betriebsbereit zu halten, das vor Geschwindigkeitsmessstellen warnt. Der hierfür zuständige Hinweis in der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig:
„Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte). Bei anderen technischen Geräten, die neben anderen Nutzungszwecken auch zur Anzeige oder Störung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen verwendet werden können, dürfen die entsprechenden Gerätefunktionen nicht verwendet werden.” (Quelle: § 23 Absatz 1c StVO)
Wer beim Betrieb eines solchen Geräts erwischt wird, zahlt 75,- Euro Bußgeld und erhält einen Punkt in Flensburg.
Was kann man also tun, um wirklich nie von einer Radarmessstelle überrascht und erfasst zu werden? Gesucht wird eine einfache, preislich günstige und vor allem rechtssichere Methode, sich nie wieder um feste oder mobile Messstationen scheren zu müssen. Alle Bußgeldverfahren und aufwändigen Einsprüche, ggf. mit anwaltlicher Unterstützung, könnten der Vergangenheit angehören, wenn diese einfache und preiswerte Lösung tatsächlich zur Verfügung stünde.
Die gute Nachricht:
Es gibt eine perfekte Lösung – für ganz wenig Geld.
Die Lösung ist denkbar einfach, hoch effektiv, vollkommen gesetzeskonform, absolut rechtssicher und sogar von der Polizei ausdrücklich empfohlen. Sie erfordert kein technisches Wissen, kein handwerkliches Geschick und ist ohne den geringsten Aufwand in jedem Fahrzeug sofort einsetzbar, sogar in Mietwagen oder sonstigen fremden Fahrzeugen.
Was steckt hinter dieser Lösung? Es ist ein System aus optischen Rezeptoren, einem auf neuronaler Basis aufgebauten schnellen Prozessor sowie einer mechanischen Komponente, die die Steuersignale des Prozessors nahezu verzögerungsfrei in die Geschwindigkeitsanpassung des betriebenen Fahrzeugs überträgt. Diese Anpassung geschieht so frühzeitig, dass sie bereits abgeschlossen ist, bevor das Fahrzeug die Messstelle erreicht bzw. passiert. Alle im Fahrzeug vorhandenen Assistenz-Systeme werden hierbei in das Geschwindigkeits-Management einbezogen, und zwar in dem Umfang, den die Person am Steuer des Fahrzeugs für die jeweilige Situation für angemessen hält.
Ein solches System hätte normalerweise einen dreistelligen Kaufpreis. In sehr großen Stückzahlen produziert, könnte der Preis trotz der aufwändigen Konstruktion vielleicht unter 100,- Euro liegen. Tatsächlich werden bei einschlägigen Quellen Geräte angeboten, deren Anschaffungspreise zwischen 37 Euro und einem hohen dreistelligen Betrag liegen. Der Betrieb dieser Geräte ist jedoch, wie vorher beschrieben, weder zulässig noch zuverlässig.
Das hier beschriebene System ist legal, zuverlässig und in beliebigen Mengen verfügbar. Es wird bereits seit langer Zeit in vielen Produktionsstätten hergestellt. Für die Produktion sind keine wertvollen Rohstoffe erforderlich, kein einziges Land kann die Produktion für dieses System für sich allein beanspruchen. Lieferketten können weder unterbrochen werden noch gänzlich ausfallen. Das System ist klimaneutral, reduziert im Nebeneffekt den Schadstoffausstoß aller Fahrzeuge, in denen es eingesetzt wird, und ist für einen einmaligen kleinen Betrag zu erwerben. Es erfordert keine (oft kostenpflichtige) Mitgliedschaft in irgendeiner Community und arbeitet vollkommen autark.
Der (wohlgemerkt: legale) Einsatz dieses Systems kostet Sie als Betreiber ganze 19,- Euro (inkl. MwSt.) – eine Einmalzahlung, die sich bereits beim folgenlosen Passieren der ersten Geschwindigkeitskontrolle mehrfach bezahlt macht. Alles, was Sie tun müssen, ist, dieses System konsequent bei jeder Fahrt einzusetzen – ohne Ausnahme. In der Anleitung zu diesem System erfahren Sie, wie das ohne zusätzlichen Aufwand möglich ist.
Ich habe einmalig 19,- Euro investiert und genieße es seitdem, entspannt und gelassen an Blitzern vorbeizufahren, die ich sonst voraussichtlich gar nicht oder viel zu spät wahrgenommen hätte.